Haushaltshilfe & Betreuung über die Pflegekasse – Hauswirtschaft.com
Hauswirtschaft.com bietet professionelle Haushaltshilfe, hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuungsleistungen für Menschen mit Pflegegrad. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten – z. B. über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (131 € pro Monat ab Pflegegrad 1).
Was ist Haushaltshilfe von der Pflegekasse?
Haushaltshilfe von der Pflegekasse ist professionelle hauswirtschaftliche Unterstützung, die für Personen mit Pflegegrad über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert wird. Als zugelassener Anbieter übernehmen wir die Abrechnung über die Pflegekasse.
Wer kann Haushaltshilfe über die Pflegekasse nutzen?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe durch die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 1 steht bundesweit der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (§45b SGB XI) zur Verfügung. Welche weiteren Budgettöpfe hinzukommen, unterscheidet sich je nach Bundesland – Details und Rechenbeispiele finden Sie auf den regionalen Seiten.
Was umfasst hauswirtschaftliche Unterstützung?
- Haushaltshilfe: Reinigung der Wohnung (Bad, Küche, Wohnräume)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Bügeln)
- Haushaltshilfe: Einkaufsservice und Besorgungen
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Zubereitung von Mahlzeiten
- Betten machen und Bettwäsche wechseln
- Aufräumen und Ordnung halten
- Betreuungsleistungen: Gespräche, Gesellschaftsspiele, Begleitung zu Veranstaltungen sowie zu Ärzten und Terminen
Was kostet die Haushaltshilfe?
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten – im Rahmen Ihrer bewilligten Budgets, z. B. Entlastungsbetrag 131 € pro Monat. Welche Leistungen Ihr Budget abdeckt und ob ein Restbetrag bleibt, besprechen wir vorab mit Ihnen. Die Abrechnung der genutzten Leistungen übernehmen wir mit der Pflegekasse.
Unterscheiden sich Leistungen und Preise je nach Region?
Ja. Die verfügbaren Budgettöpfe und Stundensätze unterscheiden sich je nach Bundesland. Die genauen Preise und Rechenbeispiele finden Sie auf den jeweiligen regionalen Unterseiten.
Kontakt für Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Telefon: 0800-9520430 — Erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Anmeldungen und Anfragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden.
Rechtliche Grundlage
Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe basiert auf dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (ab Pflegegrad 1: 131 Euro/Monat, bundesweit einheitlich). Je nach Bundesland können weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) oder der Umwandlungsanspruch (§45a SGB XI) hinzukommen.

